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   BVerwG, 15.01.1975 - VIII C 27.73   

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BVerwG, 15.01.1975 - VIII C 27.73 (https://dejure.org/1975,607)
BVerwG, Entscheidung vom 15.01.1975 - VIII C 27.73 (https://dejure.org/1975,607)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Januar 1975 - VIII C 27.73 (https://dejure.org/1975,607)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Änderung eines Tauglichkeitsgrades - Anforderungen an die Ableistung eines Wehrdienstes - Heranziehung eines Wehrpflichtigen zum Wehrdienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wehrdienstfähigkeit eines Haftschalenträgers - Wehrersatzbehörde - Wehrpflichtiger - Haftschalen - Brille

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SG § 17 Abs. 4; WpflG §§ 8a, 16

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 47, 300
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 19.12.1968 - VIII C 29.67

    Wehrdiensttauglichkeit trotz Krankheit - Abstufung der Tauglichkeitsgrade -

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1975 - VIII C 27.73
    Es liegt des weiteren nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichts nichts dafür vor, daß der Kläger bei Abschluß des Verwaltungsverfahrens unter der Voraussetzung, daß er weiterhin seine Haftschalen tragen kann, nicht geeignet für die Ableistung des Grundwehrdienstes und deshalb als nicht "tauglich" im Sinne von § 8 a Abs. 1 WPflG war (vgl. BVerwGE 31, 149 [154 f.]).
  • BVerwG, 25.04.1979 - 8 C 52.77

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    In die Richtung des gefundenen Ergebnisses deuteten schon das vom Verwaltungsgericht angeführte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. September 1971 - BVerwG 8 C 114.70 - (= BVerwGE 38, 310), das von der Beklagten angeführte Urteil vom 15. Januar 1975 - BVerwG 8 C 27.73 - (= BVerwGE 47, 300) und das Urteil vom 19. Februar 1975 - BVerwG 8 C 51.73 -.
  • BVerwG, 28.11.1986 - 8 C 68.84

    Wehrpflicht - Tauglichkeit - Wehrdienstausnahme - Verpflichtungsklage

    Schließlich sind entgegen der Auffassung des angefochtenen Urteils die Erklärungen des Vertreters der Beklagten in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht über den voraussichtlichen Einsatz des Klägers für die Frage der Wehrdienstfähigkeit unerheblich (vgl. Urteil vom 15. Januar 1975 - BVerwG VIII C 27.73 - Buchholz 448.0 § 16 WPflG Nr. 10 S. 1 ).
  • BVerwG, 25.02.1983 - 8 C 31.82

    Anforderungen an die Zumutbarkeit des Grundwehrdienstes - Anforderungen an die

    Zumutbar ist dem Wehrpflichtigen der Wehrdienst jedoch, wenn er die erforderliche Operation ablehnt, er nach objektiven Merkmalen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Januar 1975 - BVerwG VIII C 27.73 - Buchholz 448.0 § 16 WPflG Nr. 10 S. 1 [3]) den Anforderungen des Wehrdienstes zu entsprechen vermag und der Wehrdienst für den Verlauf seiner Erkrankung ohne Bedeutung ist.
  • BVerwG, 09.12.1998 - 6 C 5.98

    Zivildienstrecht, Wehrpflichtrecht

    Die Wehrdienstfähigkeit bestimmt sich somit letztlich nach der Zumutbarkeit der Ableistung des Wehrdienstes für den Wehrpflichtigen, die allerdings nach objektiven Merkmalen zu beurteilen ist (siehe etwa Urteil vom 15. Januar 1975 - BVerwG 8 C 27.73 - Buchholz 448.0 § 16 WPflG Nr. 10 S. 1, 3).
  • BVerwG, 25.02.1976 - 8 C 21.75

    Musterungsbescheid - Festsetzung von Verwendungsgraden - Wehrersatzbehörde -

    In seinem Urteil vom 15. Januar 1975 (BVerwGE 47, 300 [302 f.]) hat er ausgeführt, daß Anordnungen und Maßnahmen, die der Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit des Soldaten während der Ableistung des Wehrdienstes dienen, auch dann, wenn sie nach Maßgabe eines ärztlichen Urteils ergehen, nicht die Verwendung des Wehrpflichtigen im Wehrdienst im Sinne von § 8 a Abs. 2 Satz 1 WPflG regeln, sondern seine Behandlung nach dem Diensteintritt betreffen.
  • BVerwG, 20.08.1975 - 8 C 24.75

    Beurteilung der Wehrdienstfähigkeit - Ungediente Wehrpflichtige -

    Die damit aufgestellten Grundsätze galten in gleicher Weise für die Abgrenzung der nach dem bisher geltenden Recht als "dauernd untauglich" einzustufenden Wehrpflichtigen: Nur derjenige, für den wegen festgestellter körperlicher oder geistiger Mängel jede Art von Dienstleistungen in der Bundeswehr unzumutbar ist, war nach der bisherigen Rechtslage als "dauernd untauglich" und ist nach der jetzigen Rechtslage als "nicht wehrdienstfähig" anzusehen (Urteil vom 15. Januar 1975 - BVerwG VIII C 27.73 -).
  • BVerwG, 25.02.1976 - 8 C 79.75

    Nachmusterung nach Erlass eines Musterungsbescheides - Anforderungen an die

    In seinem Urteil vom 15. Januar 1975 (BVerwGE 47, 300 [302 f.]) hat er ausgeführt, daß Anordnungen und Maßnahmen, die der Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit des Soldaten während der Ableistung des Wehrdienstes dienen, auch dann, wenn sie nach Maßgabe eines ärztlichen Urteils ergehen, nicht die Verwendung des Wehrpflichtigen im Wehrdienst im Sinne von § 8 a Abs, 2 Satz 1 WPflG regeln, sondern seine Behandlung nach dem Dienst eintritt betreffen.
  • BVerwG, 06.03.1987 - 8 C 117.84

    Wehrpflicht - Tauglichkeit - Medikamentöse Behandlung - Zumutbarkeit

    Welche Forderungen bei der Truppe an den Wehrpflichtigen, der Soldat geworden ist, gestellt werden dürfen, um eine ordnungsgemäße Leistung des Wehrdienstes zu ermöglichen, ist § 17 Abs. 4 des Soldatengesetzes - SG - zu entnehmen (vgl. auch Urteil vom 15. Januar 1975 - BVerwG VIII C 27.73 - BVerwGE 47, 300 ).
  • BVerwG, 20.02.1980 - 8 C 23.78

    Fortsetzungsfeststellungsklage gegen einen durch Ableistung des Wehrdienstes

    Für die Frage, ob der Überprüfungsbescheid rechtswidrig und der Kläger dadurch in seinen Rechten verletzt ist (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO), kommt es, sofern Widerspruch gegen den Bescheid erhoben wurde, auf den Abschluß des Überprüfungsverfahrens, d.h. auf den Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides an, weil der Überprüfungsbescheid auf Grund einer ärztlichen Nachuntersuchung darüber entscheidet, ob der bereits früher gemusterte Wehrpflichtige weiterhin oder wieder für den Wehrdienst zur Verfügung steht (Urteile vom 28. August 1974 - BVerwG 8 C 80.73 - [Buchholz 448.5 § 13 MustV Nr. 8], vom 15. Januar 1975 - BVerwG 8 C 27.73 - und vom 29. September 1976 - BVerwG 8 C 36.75 -).
  • BVerwG, 03.09.1980 - 8 C 62.79

    Anforderungen an die Sachaufklärung bei Überprüfung der Tauglichkeit -

    Die Ausgestaltung der Grundausbildung und des sonstigen Dienstes bei der Bundeswehr ist nicht Sache der Wehrersatzbehörden und der Ärzte, die deren Entscheidung vorbereiten, sondern Angelegenheit der Truppe und der Truppenärzte (Urteile vom 25. Februar 1976 - BVerwG 8 C 21.75 - [Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 18], vom 15. Januar 1975 - BVerwG 8 C 27.73 - [BVerwGE 47, 302 [BVerwG 15.01.1975 - VIII C 27/73] = Buchholz a.a.O. § 16 WPflG Nr. 10]).
  • BVerwG, 20.02.1980 - 8 C 27.79

    Prüfungsmaßstab für die Feststellungen zur Tauglichkeit und Verwendungsfähigkeit

  • BVerwG, 09.02.1977 - 8 C 8.76

    Festsetzung von Tauglichkeitsgrad und Verwendungsgrad in der

  • BVerwG, 07.07.1989 - 8 CB 49.89

    Nichtzulassung der Revision wegen fehlender grundsätzlicher Bedeutung des

  • BVerwG, 22.05.1987 - 8 C 66.85

    Wehrdienstfähigkeit - Verletzung der Aufklärungspflicht

  • BVerwG, 05.12.1979 - 8 B 55.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Geltendmachung von Mängeln des

  • BVerwG, 09.05.1996 - 8 B 24.96

    Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht - Pflicht zur Einholung eines

  • BVerwG, 22.02.1984 - 9 B 351.83

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Ordnungsgemäße Bezeichnung des

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